Maßgeblich ist und bleibt immer die veröffentlichte Gebührenordnung des Betriebs!
Davon abweichende Guthabenberechnungen und ggf. erforderliche Guthabenkorrekturen im Buchungssystem
sind unverzüglich mit dem Betrieb zu klären.
Die Fairness gegenüber dem Betrieb und den anderen Teilnehmern gebietet, dass dieses Buchungssystem nicht
missbräuchlich verwendet wird, also z. B. Termine nicht unnötig blockiert und ausstehende Zahlungen zügig beglichen
werden. Bei Verstoß können Zugänge gesperrt werden.
Als Eltern entscheiden Sie, ob Sie Ihren Kindern die Zugangsdaten übergeben, damit diese selbst
Termine und Karten buchen können, oder ob Sie dies für Ihre Kinder tun. Falls Sie Ihre Kinder buchen lassen, gibt
es verschiedene Möglichkeiten, das Risiko von Fehlkäufen zu begrenzen (z. B. zusätzliche Eltern-Mail zur Info, Eltern-Passwort
für Käufe, monatliches Budget, eingeschränkte Zahlungsarten u.a.) - informieren Sie sich hierzu bitte im Betrieb.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Buchungen Ihrer Kinder haften. Wenn Sie mit Kartenkäufen Ihrer Kinder nicht einverstanden sind,
wenden Sie sich bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, an den Betrieb. Bereits
absolvierte oder nicht mehr stornierbare Teilnahmen können nicht erstattet werden.
Mit der Anmeldung und der Nutzung dieses Buchungssystems erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, die Sie
jederzeit im System über den Link "Datenschutz" in der Fußzeile jeder Seite einsehen können, einverstanden.
Sie können über den verantwortlichen Betrieb jederzeit eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Eine Teilnahme an den vom
Betrieb über das Buchungssystem angebotenen Leistungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitschule am Gut Kastensee Constanze Kratzer
SICHERHEIT
Den Anweisungen des Reitschulpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Stallordnung ist einzuhalten (zu finden untern https://www.spass-am-reitenlernen.de/reitschule/reitschule-anmeldung.php). Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den Aktivstall nicht ohne fachkundige Begleitung betreten.
Beim Reiten ist das Tragen eines splittersicheren Reithelms nach den gültigen DIN-Vorschriften vorgeschrieben, ferner das Tragen einer Schutzweste/Rückenprotektor empfohlen. Bei Springstunden und Ausritten ist das Tragen der Schutzweste oder des Protektors verpflichtend. Ferner ist geeignetes festes Schuhwerk mit Absatz zu tragen. Das Tragen von festem Schuhwerk beim Holen der Pferde von den Koppeln ist Pflicht.
Beim Betreten des Aktivstalles oder des Ponybereiches seid bitte sehr achtsam! Leckerlis oder anderes Futter für die Pferde sind im Stall, in der Schleuse und am Zaun strengstens verboten!
Die Pferde dürfen nicht ohne Aufsicht am Putzplatz stehen gelassen werden. Sattel-und Putzzeug bitte vor dem Pferde holen bereit stellen.
An anderen angebundenen Pferden in der Stallgasse nur mit größtmöglichem Sicherheitsabstand und nach Nachfrage vorbei gehen, wenn das nicht möglich ist geht ihr immer außerhalb der überdachten Putzplätze draußen durch die Glastüre zur Halle und zurück, auch wenn es regnet!
Die Ponys und Pferde müssen unbedingt in den richtigen Stallbereich zurück gebracht werden! Wenn ihr euer Pferd nicht selbst geholt habt erkundigt euch unbedingt wo es wohnt!
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Reitschule haftet für Schäden aus und im Zusammenhang aus dem Reitschulbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Tierhalterhaftung nach § 833 S. 1 BGB, wobei die Haftung ausgeschlossen wird, soweit dieser nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Reitschule hat eine entsprechende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Es wird dem Reitschüler empfohlen, sich zusätzlich durch eine private Unfallversicherung abzusichern. Dies gilt insbesondere bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Zwischen den Vertragsparteien wird zum Ausschluss von Regressansprüchen im Zusammenhang mit abgeschlossenen Versicherungen folgendes vereinbart: Die Parteien verzichten gegenseitig auf Ersatzansprüche für alle künftigen Schäden, soweit diese durch eigene Versicherungen gedeckt werden und zwar in dem Umfang, in dem aus Versicherungsverträgen Entschädigungsleistung tatsächlich und endgültig erbracht werden. Dieser Verzicht gilt für jede Art der Schadensverursachung mit Ausnahme eines eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns oder Unterlassens.
Über die Reitstunde sowie die Vor- und Nachbereitungszeit unmittelbar im Zusammenhang mit der Reitstunde übernimmt die Reitschule keine Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Reitschülern. Darüber hinaus erfolgt das Betreten des Geländes des Gut Kastensees auf eigene Gefahr.
SONSTIGES
Kommt bitte rechtzeitig, damit ihr euer Pferd in Ruhe holen, putzen und satteln könnt, jedoch bitte nicht früher als 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Pferde aus den Ställen holen.
Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den vorgesehenen Zeiten möglich. Dafür erhält der Reitschüler einen Zugang zum online-Reitbuch.
Guthaben: Ein Anmelden zu den einzelnen Reitstunden ist möglich, wenn die Reitkarte ein entsprechendes Guthaben ausweist. Es ist möglich Einzel- und/oder Zehner-Karten zu buchen. Der Vertrag endet dann automatisch, wenn kein Guthaben mehr besteht oder nachbestellt wird. Der Reitschüler kann auch ein Abonnement über ein wöchentliches Stundenkontingent abschließen. Wertkarten behalten 3 Jahre Gültigkeit und sind nicht übertragbar, Rückerstattung oder Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich.
Die Preise für die jeweilige Unterrichtseinheit bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die auf der Homepage der Reitschule (spass-am-reitenlernen.de) abgefragt werden kann.
Bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Reitstunde durch den Reitschüler hat dies nur dann die kostenfreie Stornierung des Termins zur Folge, wenn dies 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Reitstunde über das Reitbuch erfolgt.