Reitbuch

Reitschule am Gut Kastensee

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitschule am Gut Kastensee Constanze Kratzer

SICHERHEIT

  1. Den Anweisungen des Reitschulpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Stallordnung ist einzuhalten (zu finden untern https://www.spass-am-reitenlernen.de/reitschule/reitschule-anmeldung.php). Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den Aktivstall nicht ohne fachkundige Begleitung betreten.
  2. Beim Reiten ist das Tragen eines splittersicheren Reithelms nach den gültigen DIN-Vorschriften vorgeschrieben, ferner das Tragen einer Schutzweste/Rückenprotektor empfohlen. Bei Springstunden und Ausritten ist das Tragen der Schutzweste oder des Protektors verpflichtend. Ferner ist geeignetes festes Schuhwerk mit Absatz zu tragen. Das Tragen von festem Schuhwerk beim Holen der Pferde von den Koppeln ist Pflicht.
  3. Beim Betreten des Aktivstalles oder des Ponybereiches seid bitte sehr achtsam! Leckerlis oder anderes Futter für die Pferde sind im Stall, in der Schleuse und am Zaun strengstens verboten!
  4. Die Pferde dürfen nicht ohne Aufsicht am Putzplatz stehen gelassen werden. Sattel-und Putzzeug bitte vor dem Pferde holen bereit stellen.
  5. An anderen angebundenen Pferden in der Stallgasse nur mit größtmöglichem Sicherheitsabstand und nach Nachfrage vorbei gehen, wenn das nicht möglich ist geht ihr immer außerhalb der überdachten Putzplätze draußen durch die Glastüre zur Halle und zurück, auch wenn es regnet!
  6. Die Ponys und Pferde müssen unbedingt in den richtigen Stallbereich zurück gebracht werden! Wenn ihr euer Pferd nicht selbst geholt habt erkundigt euch unbedingt wo es wohnt!


HAFTUNGSAUSSCHLUSS

  1. Die Reitschule haftet für Schäden aus und im Zusammenhang aus dem Reitschulbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Tierhalterhaftung nach § 833 S. 1 BGB, wobei die Haftung ausgeschlossen wird, soweit dieser nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Reitschule hat eine entsprechende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Es wird dem Reitschüler empfohlen, sich zusätzlich durch eine private Unfallversicherung abzusichern. Dies gilt insbesondere bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
  2. Zwischen den Vertragsparteien wird zum Ausschluss von Regressansprüchen im Zusammenhang mit abgeschlossenen Versicherungen folgendes vereinbart: Die Parteien verzichten gegenseitig auf Ersatzansprüche für alle künftigen Schäden, soweit diese durch eigene Versicherungen gedeckt werden und zwar in dem Umfang, in dem aus Versicherungsverträgen Entschädigungsleistung tatsächlich und endgültig erbracht werden. Dieser Verzicht gilt für jede Art der Schadensverursachung mit Ausnahme eines eigenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns oder Unterlassens.
  3. Über die Reitstunde sowie die Vor- und Nachbereitungszeit unmittelbar im Zusammenhang mit der Reitstunde übernimmt die Reitschule keine Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Reitschülern. Darüber hinaus erfolgt das Betreten des Geländes des Gut Kastensees auf eigene Gefahr.


SONSTIGES

  1. Kommt bitte rechtzeitig, damit ihr euer Pferd in Ruhe holen, putzen und satteln könnt, jedoch bitte nicht früher als 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Pferde aus den Ställen holen.
  2. Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den vorgesehenen Zeiten möglich. Dafür erhält der Reitschüler einen Zugang zum online-Reitbuch.
  3. Guthaben: Ein Anmelden zu den einzelnen Reitstunden ist möglich, wenn die Reitkarte ein entsprechendes Guthaben ausweist. Es ist möglich Einzel- und/oder Zehner-Karten zu buchen. Der Vertrag endet dann automatisch, wenn kein Guthaben mehr besteht oder nachbestellt wird. Der Reitschüler kann auch ein Abonnement über ein wöchentliches Stundenkontingent abschließen. Wertkarten behalten 3 Jahre Gültigkeit und sind nicht übertragbar, Rückerstattung oder Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich.
  4. Die Preise für die jeweilige Unterrichtseinheit bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die auf der Homepage der Reitschule (spass-am-reitenlernen.de) abgefragt werden kann.
  5. Bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Reitstunde durch den Reitschüler hat dies nur dann die kostenfreie Stornierung des Termins zur Folge, wenn dies 48 Stunden vor Beginn der vereinbarten Reitstunde über das Reitbuch erfolgt.